Bestellen Sie Rezepte über folgendes Formular vor.
Sofern im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte bereits eingelesen wurde, können Sie Ihr Rezept am Folgetag in der Apotheke einlösen.
Für Hilfsmittelverordnungen sowie alle Privatpatienten müssen die Verordnungen nach wie vor am Folgetag in der Praxis abgeholt werden.